Allgemeine Vertragsbestimmungen

Die Auftraggebenden verpflichten sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Es gelten die AGB, sofern nichts anderes, in schriftlicher Form, vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen. Vertragspartner/in ist, wer mit julenjoy (Meagan Matiz, Julia Neufeld) einen verbindlichen Termin / Buchung vereinbart.

2. Auftragsbestätigung
Ein Auftrag gilt erst dann als verbindlich, nachdem die Kundin / der Kunde eine Auftragserteilung/Buchung vergibt und diese von julenjoy rückbestätigt wird. 

3. Buchung
Eine Buchung stellt eine für julenjoy und die Auftraggebenden verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Buchung steht julenjoy das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die julenjoy nicht zu vertreten hat, nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird.

4. Preise
Es gelten die Preise gemäss Offerte bzw. Vereinbarung.

4.1 Zahlungsziel
Generell gilt: Zahlung per Rechnung nach Rücksprache, dabei muss der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen werden. 

4.2 Anzahlung
Je nach Auftragsart/Buchungsdatum ist eine Anzahlung von 30% bei Buchung fällig, dies wird vorab mit den Auftraggebenden abgesprochen. Die Anzahlung bestätigt in diesem Fall die definitive Reservation des Termins. Die finale Abrechnung der Gesamtkosten folgt nach dem Event. 

5. Gutscheine
Eine Auszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich.

6. Stornobedingungen/Ausfallentschädigung
Stornierungen müssen in schriftlicher Form julenjoy  mitgeteilt werden (Mail, Whatsapp oder Brief). Bei einer Absage/Rücktritt seitens des Kunden / der Kundin sind folgende Gebühren vom Rechnungsbetrag der Offerte an julenjoy zu entrichten:

6.1 Rücktritt durch den Kunden vor Durchführung des Events - Dekorationsaufträge, Eventdesign & Florale Gestaltungen

  • bis 6 Monate vor dem Termin: 30% (Bei Auftragsbestätigung bereits bezahlt)

  • ab 1 Monat vor dem Termin: 50% 

  • ab 2 Wochen vor dem Termin: 80% 

  • ab 1 Woche vor dem Termin: 100% 

6.2 Rücktritt durch den Kunden vor Durchführung des Events - nur Miete aus dem Dekoverleih

  • ab 1 Monat vor dem Termin: 30% 

  • ab 2 Wochen vor dem Termin: 100% 

6.3 Krankheitsfall / Unfall
Bei einem Krankheitsfall/Unfall (Arztzeugnis) seitens des Kunden / der Kundin wird der Betrag welcher zum gemeldeten Zeitpunkt gemäss Stornobedingungen anfällt nicht fällig, jedoch wird die Anzahlung einbehalten. 

6.4 Terminveränderungen
Terminveränderungen sind nur per Absprache und Verfügbarkeit von julenjoy möglich. Für Terminveränderungen ohne Verfügbarkeit von julenjoy gelten die Stornobedingungen vor dem gebuchten Termin. Für Terminveränderungen per Absprache und Verfügbarkeit von julenjoy wird eine Umstandspauschale von Fr. 200.00 verrechnet.  

6.5 Rücktritt durch julenjoy
julenjoy
hat das Recht, bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten, sollte die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht überwiesen sein. julenjoy behält sich vor Absagen des Termins aus schwerwiegenden Gründen jederzeit zu vollziehen. julenjoy wird sich um einen gleichwertigen Ersatz bemühen. Sollte kein Ersatz gefunden werden, hat der Kunde / die Kundin die Wahl, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen, die bezahlte Gebühr zurück zu verlangen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet julenjoy in diesem Falle nicht.

7. Einsatzort 
Der Einsatzort muss vor Vertragsabschluss vereinbart werden.

8. Anreisekosten
Wenn nicht anders vereinbart, wird die Anreise (Locationbesichtigung und Eventtage) mit dem üblichen km-Satz von 0.90 CHF / km für Hin- und Rückfahrt verrechnet. Bei Auslandsreisen sind alle anfallende Reisekosten wie Bahn/Bus/Flug/Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden / der Kundin zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

9. Zeitplanung & Vorbereitung am Ort des Anlasses
Beim jeweiligen Anlass muss julenjoy die abgesprochene Zeit vollumfänglich zur Verfügung stehen um eine termingerechte Fertigstellung leisten zu können. Der Arbeitsort sollte vor Ankunft gemäss Absprachen vorbereitet sein.

10. Namensnennung
julenjoy hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschliesslich Events und Styled Shootings) als Urheberin genannt zu werden. Die Auftraggebenden stellen die Umsetzung dieser Regelungen in ihren Verträgen mit Dritten sicher.

11. Verwendung von Bildmaterial
julenjoy ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Portfolio vorzuzeigen. Für diesen Fall stehen die Auftraggebenden auch dafür ein, dass die abgebildeten Fotograf:innen und weitere Dienstleistenden mit der genannten Nutzung durch julenjoy einverstanden sind.

12. Dekoverleih

12.1 Mietdauer
Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an die Mietenden und endet mit Rückgabe an julenjoy. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung von julenjoy in Textform. Wenn die Mietenden die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben können, muss der volle Mietpreis zusätzlich gezahlt werden. Zudem können Schadensersatzansprüche der Folgemietenden aufkommen.

12.2. Mietpreis
Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden separat berechnet.

12.3. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
Die Mietenden haben die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäss und pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. Die Befestigung von Dekoration darf ausschliesslich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen. Den Mietenden ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

12.4 Reinigung
Die ausgeliehenen Artikel müssen vor Rückgabe grob  durch den Kunden / die Kundin gereinigt werden. julenjoy übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Bei extrem verschmutzten Artikeln behält sich julenjoy das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten den Mietenden nachträglich in Rechnung zu stellen.

13. Florale Gestaltung

13.1 Blumeninfo
Blumen und Pflanzen sind frische Saisonprodukte. Daher ist nicht immer die ganze Auswahl erhältlich. Eine Auswahl der Blumenware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung dem Kunden / der Kundin im Voraus des Events vorgeschlagen. julenjoy kann nicht immer gewährleisten, dass die einzelnen Blumen jederzeit erhältlich sind. Im Falle unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich julenjoy vor, gleichwertige andere Ware zu liefern.

13.2 Blumenpreise
Blumenpreise variieren naturgemäss saisonalen und regionalen Schwankungen. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten. Die finalen Blumenpreise werden in der Endabrechnung aufgeführt und berechnet. 

13.3 Gefässe
Gefässe können je nach Verfügbarkeit in Form, Farbe und Grösse leicht variieren. julenjoy ist darum bestrebt, möglichst passende Gefässe zu verwenden.

14. Haftung von julenjoy
julenjoy haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich Beanstandungen unverzüglich bis spätestens 2 Tage nach dem Anlass anzubringen. Etwaige Garantieansprüche an julenjoy werden ausgeschlossen. julenjoy übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die den Mietenden durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch julenjoy verursacht. Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.

15. Haftung der Kundschaft

15.1 Mietartikel
Während der gesamten Mietdauer, nutzen die Mietenden bzw. deren Gäste die geliehenen Artikel auf eigene Gefahr und haften für sämtliche, von Ihnen oder Dritten, verursachten Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust sind die Mietenden verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden durch höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.

15.2 Verlust, Schäden & Verunreinigung
Sämtliche Schäden so wie Verlust der Mietobjekte sind sofort julenjoy zu melden. Bei Verlust berechnen wir den Wiederbeschaffungspreis des Artikels. Bei Schäden berechnen wir die Reparaturkosten, diese richten sich nach dem Umfang der Beschädigung und werden individuell berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten. Wenn die Gegenstände nicht im ursprünglichen Zustand retourniert werden, berechnen wir die Reinigungskosten bzw. den Wiederbeschaffungspreis. Bei kleineren Schäden, die keine Wiederbeschaffung voraussetzen, behält sich julenjoy vor den Mietenden einen individuellen Schadensersatz zu berechnen.

16. Freizeichnung
Jegliche Haftungen für Personen- und Sachschäden werden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

17. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer der obigen Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

18. Verantwortlich für den Inhalt
Name: Julia Neufeld, Meagan Matiz
Adresse: Im Steinenmüller 17, 4142 Münchenstein
Telefon: 076 642 01 83
E-Mail: julenjoy@gmx.ch

19. Gerichtsstand
Rechtsstreitigkeiten aus dem hervorgehenden Vertrag unterliegen dem schweizerischen Recht und dem Gerichtsstand Basel-Landschaft.